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Eine schwierige Zeit gemeinsam bewältigen






Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schmerzlich und hinterlässt uns fassungslos.

Wir bieten Ihnen in dieser Trauerzeit pietätvolle und kompetente Beratung und sorgen dafür, dass Sie die notwendigen bürokratischen Hürden, die rund um einen Sterbefall zu bewältigen sind, nicht unnötig belasten.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit trauernden Menschen und das Wissen um die Abwicklung von Formalitäten, garantieren Ihnen eine würdevolle Begleitung durch unsere Mitarbeiter.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsstellen oder rufen Sie uns einfach an, unter der Telefon Nr.: 02236/485 83.

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Was ist bei einem Sterbefall zu veranlassen?






Was Sie zunächst veranlassen sollten:

- die Polizei verständigen, falls der Tod durch einen Unfall oder Fremd- einwirken eingetreten ist.

- den behandelnden Arzt verständigen, wenn der/die Verstorbene in ärztlicher Behandlung stand und der Tod in einem Wohnhaus eingetreten ist. Dieser stellt unentgeltlich einen Behandlungsschein aus.

- den Gemeindearzt verständigen. Nach Ausstellung des Totenbeschauscheines kann die Abholung durch die Bestattung Mödling erfolgen. Sie können Bekleidung und eventuelle Sargbeigaben gleich unseren Mitarbeitern übergeben, ansonsten nehmen Sie diese bitte zum Aufnahmegespräch mit.

- eine Dokumentenmappe, die Grabdaten des Friedhofes sowie allfällige Versicherungspolizzen einer Ablebensversicherung vorbereiten; dies erleichtert uns, Ihnen behilflich zu sein.

Folgende Dokumente sollten Sie bereit halten:

- Totenbeschauschein
- Geburtsurkunde (bzw. Geburts- und Taufschein)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Heimatschein)
- Heiratsurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- urkundlicher Nachweis für einen akademischen Grad
- gültiger Reisepass (bei Ausländern)

Sollte der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenwohnheim eintreten, kümmern sich die vor Ort Verantwortlichen um die notwendigen ersten Schritte (Totenbeschau und Abholung). Danach wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Was wir für Sie tun

Wir besorgen alle zur reibungslosen Abwicklung eines Sterbefalles notwendigen Unterlagen und erledigen sämtliche Behördenwege.
Wir kümmern uns um die Abholung und Verbringung der/des Verstorbenen zum Friedhof und gestalten die Trauerfeier nach ihren Wünschen.

Was Sie anschließend erledigen sollten

- Abmeldung des Verstorbenen/der Verstorbenen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes sowie bei den Meldeämtern allfälliger Zweit- und Nebenwohnsitzen

- Bei der zuständigen Pensions- und Krankenversicherung führen Sie die Abmeldung mit einer gebührenfreien Sterbeurkunde durch

- An- und Ummeldungen bei privaten Versicherungen sind jeweils mit einer vergebührten Sterbeurkunde zu erledigen

- Eine vergebührte Sterbeurkunde ist zum Notar mitzunehmen.

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Die Verlassenschaftsabhandlung






Das Standesamt verständigt das örtliche Bezirksgericht vom Todesfall.

Die Verlassenschaftsabhandlung selbst wird vom zuständigen Notar, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, durchgeführt. Zum Besuch beim Notar bereiten Sie bitte folgenden Dokumente vor:

- Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Verstorbenen/der Verstorbenen
- letztwillige Verfügung(en)
- letzter Pensionsabschnitt des Verstorbenen/der Verstorbenen
- kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (z.B.: Kontoauszüge, Belege über Forderungen und Verbindlichkeiten, Versicherungen, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, wichtige Verträge, Firmenbuchauszüge, Kfz-Papiere; ihr zuständiger Notar berät Sie gerne weiter)

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