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Was
Sie zunächst veranlassen sollten:
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die Polizei verständigen, falls der Tod durch einen Unfall
oder Fremd- einwirken eingetreten ist.
- den behandelnden Arzt verständigen, wenn der/die
Verstorbene in ärztlicher Behandlung stand und der Tod
in einem Wohnhaus eingetreten ist. Dieser stellt unentgeltlich
einen Behandlungsschein aus.
- den Gemeindearzt verständigen. Nach Ausstellung
des Totenbeschauscheines kann die Abholung durch die Bestattung
Mödling erfolgen. Sie können Bekleidung und eventuelle
Sargbeigaben gleich unseren Mitarbeitern übergeben, ansonsten
nehmen Sie diese bitte zum Aufnahmegespräch mit.
- eine Dokumentenmappe, die Grabdaten des Friedhofes
sowie allfällige Versicherungspolizzen einer Ablebensversicherung
vorbereiten; dies erleichtert uns, Ihnen behilflich zu sein.
Folgende
Dokumente sollten Sie bereit halten:
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Totenbeschauschein
- Geburtsurkunde (bzw. Geburts- und Taufschein)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Heimatschein)
- Heiratsurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- urkundlicher Nachweis für einen akademischen
Grad
- gültiger Reisepass (bei Ausländern)
Sollte der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenwohnheim eintreten,
kümmern sich die vor Ort Verantwortlichen um die notwendigen
ersten Schritte (Totenbeschau und Abholung). Danach wenden
Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Was
wir für Sie tun
Wir
besorgen alle zur reibungslosen Abwicklung eines Sterbefalles
notwendigen Unterlagen und erledigen sämtliche Behördenwege.
Wir kümmern uns um die Abholung und Verbringung der/des
Verstorbenen zum Friedhof und gestalten die Trauerfeier
nach ihren Wünschen.
Was
Sie anschließend erledigen sollten
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Abmeldung des Verstorbenen/der Verstorbenen beim Meldeamt
des Hauptwohnsitzes sowie bei den Meldeämtern allfälliger
Zweit- und Nebenwohnsitzen
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Bei der zuständigen Pensions- und Krankenversicherung
führen Sie die Abmeldung mit einer gebührenfreien
Sterbeurkunde durch
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An- und Ummeldungen bei privaten Versicherungen sind jeweils
mit einer vergebührten Sterbeurkunde zu erledigen
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Eine vergebührte Sterbeurkunde ist zum Notar mitzunehmen.

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