Privatgrund / Urne in Privatbesitz
Mit Genehmigung der Wohnortgemeinde darf eine Urne in Privatbesitz übernommen werden, um sie in der Wohnung zu verwahren oder auf eigenem Grund beizusetzen. So haben Sie die Möglichkeit, die Asche Ihrer/Ihres lieben Verstorbenen in Ihrer Nähe zu haben.