Was Sie zunächst veranlassen sollten.

Verständigen Sie bitte den Hausarzt bzw. den Notarzt, wenn der Sterbefall in einem Wohnhaus eingetreten ist. Dieser stellt unentgeltlich einen Behandlungsschein aus. Danach verständigen Sie bitte den Gemeindearzt. Nach Ausstellung des Freigabescheines kann die Abholung durch die Bestattung Mödling erfolgen.

Sie können unseren Mitarbeitern Bekleidung und Sargbeigaben für die/den Verstorbenen aushändigen - natürlich können Sie beides auch gerne zum Aufnahmegespräch mitbringen.

 

Sie erleichtern es uns, Ihnen behilflich zu sein, wenn Sie eine Dokumentenmappe, die Grabdaten des Friedhofes sowie allfällige Polizzen einer Er-/Ablebensversicherung vorbereiten.

 

Bitte verständigen Sie die Polizei, falls der Tod durch einen Unfall eingetreten ist oder Sie eine Fremdeinwirkung vermuten.

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus ein, erfolgt die Totenbeschau durch den zuständigen Pathologen.

 

Ist der Sterbefall in einem Pflege- oder Altersheim eingetreten, kümmert sich das Pflegepersonal vor Ort um die ersten Schritte
(Totenbeschau und Abholung).

 

Danach wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

 

Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
+43 2236 485 83

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