Was Sie anschließend erledigen sollten:

  • Abmeldung der/des Verstorbenen beim Meldeamt allfälliger Zweit- und Nebenwohnsitze. Die Abmeldung vom Hauptwohnsitz erfolgt automatisch über das ZPR (Zentrale Personenstandsregister)

  • Pensions- und Krankenversicherung werden ebenfalls über das ZPR verständigt. Ein Kontrollanruf ist jedoch empfehlenswert, ggf. wird eine Kopie der Sterbeurkunde verlangt.

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde benötigen Sie für die Verlassenschaftsabhandlung beim Notar.